Mit einem Darlehen oder einer anderen Form finanzieller Beteiligung legst du dein Geld sicher und verantwortungsbewusst an. Du investierst in bezahlbares, soziales Wohnen und in eine solidarische Zukunft.
Nebst unterschiedlichen Optionen, uns Geld zinslos zur Verfügung zu stellen, bieten wir interessante Varianten verzinster Investitionen an.
Bis Ende 2027 benötigen wir Eigenmittel in der Höhe von Fr. 360’000.- .
Hilf mit, dieses Ziel zu erreichen!
Aktueller Stand:
Folgende Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung stehen zur Verfügung:
Mitglieder-Anteilscheine
Ein Mitglied zeichnet mindestens einen Anteilschein à CHF 300.- . Per Ende Jahr wird jeweils die Anzahl gezeichneter Anteilscheine bestätigt. Das einbezahlte Geld wird nicht verzinst. Es wird beim Austritt aus der Wohnbaugenossenschaft vollständig zurückbezahlt.
Freiwillige Anteilscheine
Die Mitglieder können bis zu einem Maximalbeitrag von CHF 50’000.- pro Mitglied freiwillige Anteile übernehmen. Freiwillige Anteile können schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf den Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die freiwilligen Anteilscheine werden nicht verzinst.
Depositenkasse
Mitglieder und der Genossenschaft nahestehende Personen können bei der Depositenkasse ein Konto eröffnen. Eine erste Einzahlung erfolgt mit CHF 1000.- Die Höchsteinlage pro Person beträgt CHF 100’000.- Die Einlage in die Depositenkasse ist zinslos oder zinstragend (0.3%). Die Kündigunsfrist beträgt je nach Höhe der Einlage zwischen 1 und 6 Monaten.
Darlehen von Mitgliedern und Dritten
Mitglieder und Dritte können bei der Genossenschaft Geld aufgrund eines Darlehensvertrags zinslos oder zinstragend (0.9%) anlegen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 10 Jahre.
Pflicht-Anteilscheine
Mitglieder, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen zusätzlich zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen der Genossenschaft ein Darlehen gewähren. Einzelheiten werden in einem Reglement geregelt. Der Beitrag wird nach den Anlagekosten der Wohnung abgestuft und beträgt maximal 20% der Anlagekosten. Der Pflichtanteil wird nicht verzinst.
Bei Bedarf können für den Pflichtanteil Gelder der Pensionskasse eingesetzt werden.
Falls du mit deiner Investition die WBG ZUKUNFT WOHNEN unterstützen willst, so nimm bitte mit dem folgenden Formular mit uns Kontakt auf.