Schön, dass du dich für eine Mitgliedschaft in unserer Wohnbaugenossenschaft interessierst!

Unter dem Namen „Wohnbaugenossenschaft ZUKUNFT WOHNEN“ besteht eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. OR mit Sitz in Thun.

Die nachstehend erwähnte Person/Firma ist bereit, die Aufnahmegebühr (Art. 7) von CHF 200.- zu bezahlen und mindestens einen Genossenschaftsanteil zum Nennwert von Fr. 300.- zu zeichnen.

Der/Die Antragsteller/in beantragt hiermit den Beitritt zur Wohnbaugenossenschaft ZUKUNFT WOHNEN und bestätigt, die Statuten gelesen und verstanden zu haben und den Betrag für die gezeichneten Genossenschaftsanteile einbezahlt zu haben. Der/Die Antragsteller/in nimmt davon Kenntnis, dass die finanziellen Bestimmungen in Bezug auf das Genossenschaftskapital in den Statuten Art. 16 ff. definiert sind.

Für die Verbindlichkeit der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen (Art. 20). Jede Nachschusspflicht oder Haftbarkeit des einzelnen Mitgliedes ist ausgeschlossen.

Die Aufnahme erfolgt durch einen Vorstandsbeschluss (Art. 7). Der Vorstand entscheidet endgültig und dieser Vorstandsbeschluss ist massgebend für den Beginn der Mitgliedschaft. Für Genossenschaftsanteile werden keine Anteilscheine ausgegeben (Art. 16).

Ein Mitgliederbeitrag von maximal CHF 200.- wird jährlich erhoben und ist erstmals im Folgejahr der Erlangung der Mitgliedschaft fällig (Art. 8).

Fülle bitte das folgende Formular aus, sende es ab und überweise den fälligen Betrag (CHF 200.- plus CHF 300.- pro gezeichneten Anteilschein) auf unser Bankkonto IBAN CH33 0870 4049 0804 9814 5 bei der AEK Thun überweisen.

Name
Darlehen